Ein Plus für Ihre Mitarbeitenden und Ihr Unternehmen
Die Förderung der Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden ist nicht nur ein Gewinn für deren Wohlbefinden, sondern auch für die Produktivität und das Arbeitsklima in Ihrem Unternehmen.
Bis zu 600 Euro im Jahr können Sie für die Gesundheitsvorsorge jedes Mitarbeitenden ausgeben, ohne dafür Steuern oder Sozialabgaben zu zahlen. Die Steuerfreistellung gilt für Maßnahmen im Betrieb und für Kurse außerhalb. Ausgenommen sind Mitgliedsbeiträge an Sportvereine und Fitnessstudios. Wenn Sie die »steuerfreie Sonderleistung zur Gesundheitförderung“ zusätzlich zum regulären Gehalt ihren Mitarbeitenden zukommen lassen wollen, muss das Finanzamt alles anerkennen, was auch die gesetzlichen Krankenkassen bezuschussen dürfen. Dies können z.B. Rückentraining, Massagen, Yoga, Entspannungskurse, Thai Chi, Qi-Gong, autogenes Training oder Raucherentwöhnungskurse sein.
Tipp: Die Kassen unterstützen übrigens auch Sie als Arbeitsgeber bei der betrieblichen Gesundheitsförderung.
Und für Mitarbeitende: Werden Sie selbst aktiv und fragen Sie Ihren Unternehmensleiter, ob er sich an den Kosten für einen Gesundheitskurs beteiligt.
Wer Interesse hat, kann sich jederzeit bei Annette Weldner informieren.
Tel.: 0561 – 9206005
Mail: mail@bewegung-mit-spass.de