Tun Sie Ihren Mitarbeitern etwas Gutes
Neu auf der Liste der abgabenfreien Extras, die Sie als Chef spendieren können, ist der Gesundheitszuschuss. Bis zu 500 Euro im Jahr können Sie für die Gesundheitsvorsorge jedes Mitarbeiters ausgeben, ohne dafür Steuern oder Sozialabgaben zu zahlen.Die Steuerfreistellung gilt für Maßnahmen im Betrieb und für Kurse außerhalb. Ausgenommen sind Mitgliedsbeiträge an Sportvereine und Fitnessstudios.Sie die »steuerfreie Sonderleistung zur Gesundheitförderung“ zusätzlich zum regulären Gehalt, muss das Finanzamt alles anerkennen, was auch die gesetzlichen Krankenkassen bezuschussen dürfen. Dies können z.B. Rückentraining, Massagen, Yoga, Entspannungskurse, Thai Chi, Qi-Gong, autogenes Training oder Raucherentwöhnungskurse sein.Schon bisher waren betriebliche Gesundheitsleistungen steuerfrei. Doch es gab oft Streit mit dem Finanzamt. Das kann jetzt bis zum Betrag von 500 Euro nicht mehr passieren.
Tipp: Die Kassen unterstützen übrigens auch Sie als Arbeitsgeber bei der betrieblichen Gesundheitsförderung.
Und für Mitarbeiter: Werden Sie selbst aktiv und fragen Sie Ihren Chef, ob er sich an den Kosten für einen Gesundheitskurs beteiligt.
Wer Interesse hat, kann sich jederzeit bei Annette Weldner informieren.
Tel.: 0561 – 4 50 68 15
Mail: mail@bewegung-mit-spass.de